Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Staatsanwalt Jan Christoph Hillmer
Staatsanwaltschaft Lüneburg
Stellvertretender Pressesprecher
Burmeisterstraße 6
21335 Lüneburg
Tel: 04131 202-623
Fax: 04131 202-474
Am Nachmittag des 12.07.2023 hatte ein Unbekannter auf einem Fahrrad einer 46-Jährigen in der Karlstraße in Uelzen im Umfeld eines Baumarktes die Handtasche entrissen und flüchtete anschließend. Die Frau stürzte schwer und verstarb wenige Tage später im Krankenhaus.
Trotz intensiver und umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen konnte ursprünglich ein Täter nicht ermittelt werden.
Aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse, die zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Polizei Uelzen und die Staatsanwaltschaft Lüneburg geführt hatten, wurde durch das Amtsgericht Lüneburg wegen Fluchtgefahr ein Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern erlassen.
Dieser Beschuldigte soll die Tat gegenüber einer Zeugin aus seinem persönlichen Umfeld eingeräumt haben. Zudem ist seine DNA an einem am Tatort aufgefundenen Baseball-Cap festgestellt worden.
Der Haftbefehl konnte sodann am gestrigen Tage erfolgreich am Wohnort des Beschuldigten vollstreckt werden. Der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft. Gegen ihn besteht der dringende Verdacht eines Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Von einem Tötungsvorsatz wird nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen derzeit nicht ausgegangen.
Darauf hinzuweisen ist ausdrücklich, dass trotz eines bestehenden Haftbefehls- wie stets - jeder bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat (sog. Unschuldsvermutung).
Zur Info:
§ 251 StGB (Raub mit Todesfolge) regelt:
„Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.“
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