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Wurfattacken von Autobahnbrücken

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage


Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Anklage erhoben gegen einen 32-jährigen und einen 22-jährigen Mann u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in einer Mehrzahl von Fällen.

Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, an mehreren Tagen Ende Mai/Anfang Juni diesen Jahres jeweils in den Abendstunden oder in der Nacht massive Gegenstände, etwa Warnbaken-Füße, eine Betonplatte, Steine und einen Baumstamm, von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn, zum Teil auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen zu haben.

Die Angeschuldigten sollen dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zu Unfällen mit Verletzten und sogar zu tödlichen Unfällen kommen würde.

Beweggrund der Angeschuldigten soll gewesen sein, im Anschluss an ein Unfallereignis vor Ort als technische oder medizinische Ersthelfer auftreten zu können und dadurch das eigene Selbstwertgefühl zu steigern.

Durch die Taten kam es zu Sach- und geringgradigeren Personenschäden, glücklicherweise jedoch nicht zu Todesfällen.

Die beiden Angeschuldigten sind angeklagt, in acht Fällen gemeinschaftlich gehandelt zu haben, namentlich bei Taten am 12.05.2025 an der A1 in Elsdorf sowie an der A 29 im Bereich Großenkneten, am 01.06.2025 an zwei Brücken über die A 71, in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06.2025 an zwei Stellen an der A7 in den Bereichen Seevetal und Soltau sowie am Abend des 03.06.2025 an der A 1 im Landkreis Rotenburg/Wümme.

Dem 22-Jährigen werden darüber hinaus entsprechende Taten am 16.05.2025 an der A7 in Schwarmstedt und am 05.06.2025 an der A 4 in Eisenach, dem 32-jährigen eine gleichgelagerte Tat am 31.05.2025 an der A 73 bei Eggolsheim zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stellt das Verhalten der Angeschuldigten in jedem der vorgenannten Fälle hinreichend sicher ein Handeln mit gemeingefährlichen Mitteln, ein heimtückisches Agieren und eine Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen dar, weswegen bezüglich jeder der Taten u.a. der Vorwurf des versuchten Mordes (§ 211 StGB) erhoben wird.

Beide Angeschuldigte befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Soltau in dieser Sache bereits seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hat mit Anklageerhebung Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Gleichwohl gilt weiterhin der Grundsatz, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder als unschuldig zu gelten hat (sog. Unschuldsvermutung).

Zur Info:

§ 211 StGB (Mord) lautet:

„(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.“

Nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB kann der Versuch milder bestraft werden als die vollendete Tat, dabei an Stelle einer angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche von nicht unter drei Jahren treten.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Staatsanwalt Jan Christoph Hillmer

Staatsanwaltschaft Lüneburg
Stellvertretender Pressesprecher
Burmeisterstraße 6
21335 Lüneburg
Tel: 04131 202-623
Fax: 04131 202-474

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