Organisation und Zuständigkeit
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten im Landgerichtsbezirk Lüneburg, der die Amtsgerichte in
- Celle
- Dannenberg
- Lüneburg
- Uelzen
- Soltau
- Winsen (Luhe)
umfasst. Ihren Sitz hat sie in Lüneburg. Darüber hinaus ist in Celle eine Zweigstelle eingerichtet.
Leiter der gesamten Behörde ist der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Berger, die Zweigstelle wird von Oberstaatsanwalt Lars Janßen geführt.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg gliedert sich in 10 Abteilungen, von denen 2 bei der Zweigstelle Celle eingerichtet sind. Den Abteilungen stehen 2 Oberstaatsanwältinnen und 8 Oberstaatsanwälte vor.
Die einzelnen Abteilungen bestehen aus Dezernaten, die entweder für sogenannte allgemeine Strafsachen oder spezielle Deliktsbereiche zuständig sind.
Bei den allgemeinen Strafsachen (z. B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Erpressung), die Erwachsenen vorgeworfen werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem sogenannten "Tatortprinzip"; maßgeblich ist danach, in welchem der o.g. Amtsgerichtsbezirke die jeweilige Straftat begangen worden ist. Bearbeitet werden die Verfahren von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bzw. in Fällen minderschwerer Kriminalität und bei Ordnungswidrigkeiten von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten.
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende - dies sind Tatverdächtige die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 21 Jahre alt waren - werden in Jugenddezernaten von Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälten bearbeitet. In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der Beschuldigten.
In den Spezialdezernaten werden Straftaten verfolgt, deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis verlangt, z.B. Kapitalstrafsachen (Mord und Totschlag), Brandsachen, Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Wirtschafts-, Umwelt-, Betäubungsmittelstrafsachen oder Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität sowie Internetkriminalität.
Darüber hinaus besteht bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg eine zentrale Zuständigkeit zur Bearbeitung von Staatsschutzdelikten, welche den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Celle umfasst. Hier werden u.a. Straftaten verfolgt, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden oder die Bildung krimineller Vereinigungen zum Gegenstand haben.
Für die Vollstreckung gerichtlich verhängter Geld- und Freiheitsstrafen sowie Maßregeln sind in den jeweiligen Dezernaten die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig.
Die Verwaltung der einzelnen Vorgänge innerhalb der Behörde liegt in den Händen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten, denen Schreibkräfte und Justizwachtmeister helfend zur Seite stehen.
Die Verwaltung der Staatsanwaltschaft selbst obliegt einer Verwaltungsabteilung unter der Leitung des Geschäftsleiters und seines Stellvertreters.
Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg bei der Hauptstelle 111 und bei der Zweigstelle 42 Mitarbeiter, davon 46 Staatsanwälte/-innen sowie 13 Amtsanwälte/-innen (Stand jeweils 31 Dezember 2023). Diese hatten im Jahr 2023 51874 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige zu bearbeiten.
Fortlaufend werden durchschnittlich 10 bis 15 Referendarinnen und Referendare ausgebildet, die dabei teilweise auch die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft in Hauptverhandlungen vor den Strafrichtern der Amtsgerichte wahrnehmen.
Zur Bezirksstaatsanwaltschaft in Zielona Góra, Polen bestehen partnerschaftliche Beziehungen.
Bezirk der Staatsanwaltschaft Lüneburg